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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Baden-Württemberg

Bewerbung zum Vorbereitungsdienst an den Fachseminaren für Sonderpädagogik in Reutlingen und Karlsruhe

Jedes Jahr beginnt am 1. Februar an den Fachseminaren für Sonderpädagogik in Reutlingen und Karlsruhe ein neuer Vorbereitungsdienst. Bei der Zulassung der Bewerber/innen ist der Hauptpersonalrat beim Kultusministerium beteiligt. Zur Begleitung des Zulassungsverfahrens können Sie mir gerne eine Kopie ihrer Bewerbungsunterlagen zusenden. 

  Voraussetzungen für eine Bewerbung:

·        Realschulabschluss, Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand und

·        Prüfung als staatlich anerkannte/r Erzieherin / Erzieher oder als Heilerziehungspfleger/in mit Gruppenerfahrung und Nachweis

·        Befähigung als Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in oder 

·        Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfung, z.B. Arbeitserzieher/in

·        und gesundheitliche Eignung

Für den Vorbereitungsdienst an den Fachseminaren für Sonderpädagogik in Reutlingen oder Karlsruhe können sich verschiedene Bewerbergruppen melden.

1.      Kolleginnen und Kollegen im Angestelltenverhältnis mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem „Reutlinger Vertrag“  (Nebenabrede) an einer Schule / einem Schulkindergarten für Geistig- oder Körperbehinderte.

2.      Krankheitsstellvertretungen, d.h. Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsvertrag an einer Schule / einem Schulkindergarten für Geistig- oder Körperbehinderte aus dem öffentlichen und dem privaten Schuldienst

3.      Bewerberinnen und Bewerber mit unbefristetetem Vertrag aus dem Privatschuldienst

4.      Außenbewerber und -bewerberinnen, d.h. Personen, die bisher noch nicht an einer Sonderschule tätig waren, aber die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist eine Zulassungsziffer bzw. eine Messzahl von endscheidender Bedeutung.

Bei der Bewerbergruppe 1 und 3 berechnet sich die Messzahl (je höher umso besser) wie folgt:

Lebensalter + Dienstalter + Faktor Bewerbungen 

Bei der Bewerbergruppe 2 und 4 berechnet sich die Zulassungsziffer (je niedriger umso besser!) wie folgt:

a)      Abschlussnote (z.B. Abschlussnote der Fachschule für Sozialpädagogik) mal 100 und

b)      Abzug von 50-Bonuspunkten bei einer mindestens 6 monatigen Tätigkeit in den vergangenen 5 Jahren an einer Sonderschule oder einem Schulkindergarten oder

c)      Abzug von 75-Bonuspunkten, bei einer Tätigkeit von mehr als 2 Jahren in den vergangenen 5 Jahren an Sonderschulen oder Schulkindergärten und

d)      Abzug von 25-Bonuspunkten für jede von der Behörde abgelehnte Bewerbung, die ununterbrochen und form- und fristgerecht gestellt war

Detailliertere Infos gibt es für GEW-Mitglieder auf meinen internen GEW-Seiten.

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