Fachseminare
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Baden-Württemberg
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Allgemeine Informationen zum Vorbereitungsdienst an den Fachseminaren 

Baden-Württemberg leistet sich als einziges Bundesland noch den Anachronismus der FachlehreInnenausbildung und somit drei unterschiedliche Lehrerausbildungen.

Die Ausbildung der FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen erfolgt an Pädagogischen Fachseminaren. Diese sind separate Bildungseinrichtungen, die in den sechziger Jahren eingerichtet wurden, um den damals herrschenden Lehrermangel abzubauen. Die Landesregierung hält immer noch beharrlich an diesen Seminaren fest, obwohl es seit den achtziger Jahren keinen Lehrermangel mehr gibt.

FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen haben mindestens einen mittleren Bildungsabschluss, eine Berufsausbildung, z.T. noch eine zweite berufliche Qualifikation (Meister-, Technikerprüfung) und einige Jahre Berufserfahrung, bevor sie die Lehrerausbildung antreten. Sie bringen ihre volle praktische Kompetenz und Berufserfahrung in unsere Schulen ein, auf die offensichtlich niemand verzichten möchte.

Am 13. Juni 1995 hat der Landtagsausschuss für Schule, Jugend und Sport dem Landtag empfohlen: " ... mittelfristig ein Konzept für die Überführung der Pädagogischen Fachseminare in die Pädagogischen Hochschulen vorzulegen." (Landtagsdrucksache 11/6116 S. 7-9). Die CDU und die SPD waren an diesem Beschluss in der großen Koalition beteiligt, und Beschlüsse werden in der Regel gefasst um dann auch umgesetzt zu werden!

Auch die GEW fordert seit vielen Jahren dass beruflich Gebildete einen Zugang zur Hochschule erhalten.

In Baden-Württemberg stehen Bemühungen im Raum ein erfolgreiches Lehramtsstudium breiter anzulegen und künftig stärker berufsbezogene Aspekte einzubauen, d.h. das Studium soll eine eindeutige Richtung zur Berufsqualifizierung erhalten. Hierfür wäre sicherlich auch ein Teil des Lehrpersonals der Fachseminare weiterhin einsetzbar. Der vermehrte Praxisbezug, den die beruflich vorgebildeten "Studenten und Studentinnen" mitbringen, würde den Pädagogischen Hochschulen nicht schaden.

Aus Gesprächen an den Fachseminaren haben einige Landtagsabgeordnete mitgenommen, dass die Absolventinnen und Absolventen mit der derzeitigen Ausbildung zufrieden sind. Auch wir wissen, aus eigener Erfahrung, dass die Ausbildung inhaltlich hervorragend ist. Die Zufriedenheit der Auszubildenden beruht aus unserer Sicht auf der inhaltlichen Qualität der Ausbildung und darauf, dass während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge gezahlt werden, die bei einem regulären Studium ggf. “nur” durch Bafög ersetzt würden.

Eine objektive Information der Schulverwaltung über die geringen Einstellungschancen, die katastrophalen Beförderungswartezeiten und die Praxissituation, in der Fachlehrer Tür an Tür mit Kollegen arbeiten, die bis zu vier Gehaltsstufen mehr erhalten und dafür, z.B. im Sonderschulbereich ein bis zu 5 Stunden geringeres Deputat ableisten, erfolgt nicht. Aber gerade die Sichtweise der Statusbedingungen in der Praxis ist es, die die Unzufriedenheit und den Frust hervorrufen. Denn bei noch so großem Einsatz und Engagement, gibt es auf lange Sicht keine Anerkennung.

Auf der Seite des Regierungspräsidiums Tübingen gibt es die Bewerbungsunterlagen für den Vorbereitungsdienst der FL/TL an Sonderschulen zum Herunterladen.

Hinweis zu Programmlehrkräften

Die Programmlehrkräfte des Bundes (BPLK) werden von der ZfA vermittelt. Die Programmlehrkräfte der Länder (LPLK) werden von den Ländern unter Mithilfe der ZfA entsandt. Die nachfolgenden Anmerkungen gelten nur für Bundesprogrammlehrkräfte:

Bewerberinnen und Bewerber für die Kategorie der BPLK sind in der Regel Lehrerinnen und Lehrer, die keine feste Anstellung haben. Das Verfahren der Bewerbung ist nachzulesen im Merkblatt I „Bundesprogrammlehrkräfte“ der ZfA.

Allgemeine Voraussetzungen sind: 1. und 2. Staatsprüfung, Altersgrenze 57 Jahre zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

Interessenten wenden sich formlos an die ZfA.

Der Arbeitsvertrag mit dem Schulträger bzw. der örtlichen Bildungseinrichtung wird für ein Jahr abgeschlossen und kann im Einjahresrhythmus bis maximal auf sechs Jahre verlängert werden, sofern die ZfA zustimmt.

Neben der Vergütung durch den Schulträger bzw. die örtliche Bildungseinrichtung erhält die Programmlehrkraft von der ZfA einen Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheid, der Einzelheiten von Aufgaben bis hin zu den finanziellen Zuwendungen regelt.

Die Programmlehrkräfte werden vor ihrer Ausreise durch die ZfA in allgemein fachlichen und administrativen Fragen beraten und so auf ihre Ausreise vorbereitet.

BPLK erhalten einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für eine private Lebensversicherung.

Sie erhalten von der ZfA einen pauschalen Betrag für die Krankenversicherung. Im Gastland sind Sie als Arbeitnehmer/in einer örtlichen Bildungseinrichtung in das dortige Krankenversicherungssystem eingebunden. Die Zuwendungsvereinbarung begründet keine Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse, da es sich dabei nicht um einen Arbeitsvertrag handelt. Wie Sie ihre Krankenversicherung in Deutschland am besten gestalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Detaillierte Infos zur Ausbildung an den Fachseminaren gibt es auch auf meinen internen GEW-Seiten.

 



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