Aufstiegslehrgang
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Baden-Württemberg
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Jährlich 30 Aufstiegsstellen für Fachlehrer/innen und Technische Lehrer/innen in das wissenschaftliche Lehramt

Die GEW hat erreicht, dass sich Fachlehrer/innen an Realschulen und Beruflichen Schulen nun nicht mehr an die Haupt-/Werkrealschule versetzen lassen müssen, wenn sie an dem Aufstiegslehrgang teilnehmen möchten, sondern diesen an ihrer Schulart ableisten können!!!

Der Landespersonalausschuss hat am 24. März 2009 beschlossen, dass jährlich 30 Fachlehrer/innen und Technischen Lehrer/innen die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels eröffnet werden soll. Das Ministerium hat  Umsetzungsbestimmungen für diese Aufstiegsstellen erarbeitet und diese mit den Hauptpersonalräten verhandelt.

Im Jahr 2011 wurden erstmals 30 Stellen ausgeschrieben. Die Ausschreibung des zweiten Durchgangs erfolgt im  Januarheft „Kultus und Unterricht“ 2012. Da in dieser Ausschreibung nicht die kompletten Rahmenvorgaben enthalten sein können, schaltete das Ministerium einen Link auf seine Homepage mit detaillierten Informationen.  

Bewerben können sich Fach- und Technische Lehrkräfte, die die Funktionsstelle Fachbetreuer/in bzw. Stufenleiter/in in  A 11 + Amtszulage (FL) oder A 12 (TL) inne haben. Dies sind in Baden-Württemberg derzeit fast 900 Personen, somit sind die jährlichen 30 Stellen lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein! Außerdem muss eine hauptberufliche Unterrichtspraxis von 12 Jahren und eine dienstliche Beurteilung mit mindestens Note sehr gut bis gut vorgewiesen werden.  

Voraussetzung für den Laufbahnwechsel ist das Durchlaufen einer berufsbegleitenden zweijährigen Qualifizierung an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung mit anschließender Prüfung.  In einem der Ausbildung vorgeschalteten Informationsgespräch wird der individuelle Ablauf der Qualifizierung besprochen unter Beteiligung der Seminarleitung, der entsprechenden Seminarausbilder/innen, der Lehrkraft und, auf Vorschlag des HPR, auch der Schulleitung. Die Ausbildung gliedert sich in 4 Phasen mit eigenständigem Unterricht in der angestrebten Laufbahn und beratenden Unterrichtsbesuchen, wobei es in der zweiten Phase Anrechnungsstunden geben wird, um u.a. an Seminaren der Ausbildungsgruppen an der Lehrerausbildungsstätte teilnehmen zu können. Die abschließende Prüfung umfasst in der Regel eine Dokumentation, eine Präsentation, ein Kolloquium und die Feststellung der Bewährung durch ein Schulleitergutachten mit der Note mindestens  sehr gut bis gut. 

Fachlehrkräfte, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und derzeit an einem Gymnasium eingesetzt sind, können am Aufstiegslehrgang nur teilnehmen, wenn sie vor Beginn des Lehrgangs an eine Haupt-, Werkreal- oder Realschule versetzt werden. Tarifbeschäftigte, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können sich ebenso, wie Teilzeitbeschäftigte auf diese Aufstiegsstellen bewerben.

Für die GEW ist dieser Aufstiegslehrgang ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Unser Ziel muss es sein, die Möglichkeit des Aufstiegs auch für Fach- und Technische Lehrkräfte aus den anderen Besoldungsgruppen zu öffnen, die Anzahl der jährlichen Aufstiege zu erhöhen und die Aufstiege auch für musisch-technische Fachlehrer/innen an  Gymnasien direkt an ihrer Schulart zu ermöglichen. Die GEW wird sich hierfür weiterhin engagiert einsetzen!

Detaillierte Infos gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen GEW-Seiten.



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