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Beförderungsprogramm Februar 2010 mit ca. 159 BeförderungsmöglichkeitenDie schulischen Hauptpersonalräte haben Mitte Dezember 2009 dem vom Kultusministerium vorgelegten Beförderungsprogramm zugestimmt. Die Regierungspräsidien werden in den nächsten Wochen zusammen mit den Bezirkspersonalräten das Beförderungsprogramm konkret umsetzen. Im Februar 2010 sollen die Beförderungsurkunden von den Staatlichen Schulämtern ausgehändigt werden. Der seit Jahren bestehende Beförderungsstau wird durch diese ca. 159 Beförderungen wieder einmal nur minimal abgebaut. Solange der Landtag von Baden-Württemberg nicht weitere neue Beförderungsstellen in den Landeshaushalt einstellt, wird es keine spürbare Verbesserung geben. Der Landtag hat jedoch signalisiert, im neuen Doppelhaushalt 150 Stellen zur Verfügung zu stellen. Dies wäre ein erneuter Erfolg der GEW, die mit Unterstützung vieler betroffener Kolleginnen und Kollegen auch im Jahr 2009 wieder Landtagsabgeordnete in persönlichen Gesprächen über die katastrophale Beförderungssituation informiert hat. Nahezu 3000 Fachlehrer/innen und Techn. Lehrer/innen erfüllen seit Jahren die Voraussetzung für die Beförderung bzw. Höhergruppierung. Dieser Stau entsteht, weil der Landtag von Baden-Württemberg seit vielen Jahren fast keine neuen Beförderungsstellen zur Verfügung stellt. Auf Grund dieser fehlenden Haushaltsstellen werden Fach- und Technische Lehrer/innen nicht unmittelbar nach den gesetzlichen Mindestwartezeiten befördert. Sie müssen in der Regel 10 - 15 Jahre auf ihre Beförderung warten. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A 9 nach A 10 ein Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer Beförderung von A 10 nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 € monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro im Laufe Ihres Berufslebens hinnehmen müssen durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren! Die Verteilung der ca. 159 Stellen auf die Personen in den einzelnen Schularten und die
Verteilung auf die Regierungspräsidien zum Februar 2010 sieht in einer kurzen
Übersicht wie folgt aus: Beförderungen zum/r Fachoberlehrer/in A
10 bzw. TVL E9 (bis Stufe 5)
Beförderungsjahrgänge: < 1998 (bis Note 2,5) – 2003
(nur mit Note 1,0) je nach zugewiesenen Stellen.
Beförderungsjahrgänge < 1997 (bis Note 2,0) – 2001 (nur
mit Note 1,0) je nach zugewiesenen Stellen.
Beförderungsjahrgänge 1999 – 2005 nur mit Note 1,0 je nach
zugewiesenen Stellen.
Auf Grund des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen und Männer
durch Familienphasen bei der Beförderung nicht mehr benachteiligt. Die GEW
empfiehlt deshalb allen Kolleg/innen, die in den vergangenen Jahren
Beurlaubungen aus familiären Gründen beantragt hatten, ihren Beförderungsjahrgang
zu kontrollieren. Hierbei helfen die zuständigen Bezirkspersonalräte und die
Mitglieder des Landesfachgruppenausschusses Fachlehrer/innen gerne weiter.
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nach Absolvierung
des Vorbereitungsdienstes an einem Fachseminar erfolgt die Einstellung als
Fachlehrerin z.A. (zur Anstellung) in A 9 / TVL E9 (nur bis Stufe 4); ·
nach erfolgreicher
Probezeit (in der Regel 2,5 Jahre) erfolgt die Ernennung zur Beamtin auf
Lebenszeit (nach Erreichen des 27. Lebensjahres); ·
nach 3 Jahren
Regelwartezeit nach Landeslaufbahnordnung erfolgt die 1. Beförderung nach A 10
/ TVL E9 (bis Stufe 5) ·
nach weiteren 5
Jahren Regelwartezeit erfolgt die 2. Beförderung nach A 11/ TVL E10 (bei
Technischen Lehrer/innen beträgt die Regelwartezeit für die Beförderung nach
A 11 insgesamt 4 Jahre)
Für die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten wurden
entsprechende Stellen geschaffen, so dass für diese Lehrkräfte genügend
Stellen vorhanden sind, um sie analog der Beförderungsjahrgänge der
Beamt/innen höhergruppieren zu können. Die Umsetzung
dieses Programms kann sofort erfolgen, da die Stellen für die Tarifbeschäftigten
geschaffen wurden. Seit 2006 gilt der Tarifvertrag Länder, der keine Bewährungsaufstiege
und Höhergruppierungen mehr vorsieht. Die tarifbeschäftigten Fachlehrer/innen
und Technischen Lehrer/innen passen
nicht mehr in die Beförderungsstruktur der beamteten Fachlehrer/innen. Derzeit
verhandeln die Tarifparteien über die neuen Eingruppierungsmodalitäten.
Solange diese Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Höhergruppierung
der Tarifbeschäftigten wie bisher!!! Absolut demotivierend für diese Tarifbeschäftigten ist aber
die Tatsache, dass sie auch nach einer Höhergruppierung von E 9 (früher BAT Vb)
nach E 9 (früher BAT IVa) keinen Euro mehr in der Tasche haben werden, da die
beiden früheren BAT-Vergütungsgruppen in die Entgeltgruppe E9 verschmolzen
wurden. In den Tarifverhandlungen 2009 wird es auch darum gehen, diese
Ungerechtigkeit wieder zu beseitigen.
Das Land spart weiterhin auf dem Rücken der am niedrigsten
besoldeten Lehrer/innen mit dem höchsten Deputat. Dies sind unhaltbare
Bedingungen! Die GEW setzt sich intensiv bei den politischen Vertreter/innen für
die Schaffung von neuen Beförderungsstellen ein und fordert deshalb nachdrücklich,
dass sofort Haushaltsmittel für 33% Stellenhebungen bereitgestellt werden. Wir werden auch
weiterhin viele Landtagsabgeordneten für diese
Forderungen direkt in persönlichen Gesprächen sensibilisiert. Nur wenn sich
Fach- und Technische Lehrer/innen aktiv an der Verbesserung ihrer eigenen
Situation beteiligen, können die Ungleichbehandlungen abgebaut werden. Detaillierte Infos zum
aktuellen Beförderungsprogramm gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen
GEW-Seiten.
GEW erreicht zusätzliches Beförderungsprogramm mit 150 Beförderungsmöglichkeiten für Juli 2009Auf Grund des persönliches Einsatzes zahlreicher Fachlehrer/innen und Techn. Lehrer/innen hat der Landtag von Baden-Württemberg für den Haushalt 2009 insgesamt 150 zusätzliche Beförderungsstellen bewilligt. Dies hat es seit den 80ger Jahren nicht mehr gegeben. Die Urkunden sollen im Juli 2009 an die beförderten Kolleg/innen ausgehändigt werden. Rückfragen zur Beförderung beantworten die Bezirkspersonalräte, die per Mail angefragt werden können. Trotzdem warten noch immer fast 3000 FL und TL auf die ihnen
zustehende Beförderung. Alle erfüllen seit Jahren die Voraussetzung für die Beförderung
bzw. Höhergruppierung, aber nichts passiert. Dieser Stau entsteht, weil der
Landtag von Baden-Württemberg seit vielen Jahren keine neuen Beförderungsstellen
zur Verfügung stellt. Auf Grund dieser fehlenden Haushaltsstellen werden Fach-
und Technische Lehrer/innen nicht unmittelbar nach den gesetzlichen
Mindestwartezeiten befördert. Sie müssen in der Regel 10 - 15 Jahre auf ihre
Beförderung warten. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung
von A 9 nach A 10 ein Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer
Beförderung von A 10 nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 €
monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische
Lehrer/innen insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro hinnehmen
müssen durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren!
Weitere Informationen für Fachoberlehrer/innen und
Technische Oberlehrer/innen Folgende Beförderungssperren gelten aktuell bei Fachlehrer-Beförderungen von A9 nach A10, A 10 nach A 11 und A 11 nach A11 + Amtszulage = 6 Monate. Für die Technischen OberlehrerInnen, die für eine
Funktionsstelle "Stufenleiter/in" von A11 nach A 12 anstehen, wurde die Beförderungssperre auf 9 Monate
festgelegt.
Sie haben außerdem eine persönlichen Wartezeit von 12 Monaten zu bringen. Die GEW begrüßt zwar die Modifizierung der Beförderungssperre, hält aber weiter an der Forderung fest, die Beförderungssperre vollständig abzuschaffen. Kolleginnen und Kollegen haben Anrecht auf eine verdiente Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit, zumal FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen bei weitem nicht in den laufbahnrechtlich vorgesehenen Wartezeiten befördert werden. |
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