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Beförderungsprogramm Februar 2010 mit ca. 159 Beförderungsmöglichkeiten 

Die schulischen Hauptpersonalräte haben Mitte Dezember 2009 dem vom Kultusministerium vorgelegten Beförderungsprogramm zugestimmt. Die Regierungspräsidien werden in den nächsten Wochen zusammen mit den Bezirkspersonalräten das Beförderungsprogramm konkret umsetzen. Im Februar 2010 sollen die Beförderungsurkunden von den Staatlichen Schulämtern ausgehändigt werden. 

Der seit Jahren bestehende Beförderungsstau wird durch diese ca. 159 Beförderungen wieder einmal nur minimal abgebaut. Solange der Landtag von Baden-Württemberg nicht weitere neue Beförderungsstellen in den Landeshaushalt einstellt, wird es keine spürbare Verbesserung geben. Der Landtag hat jedoch signalisiert, im neuen Doppelhaushalt 150 Stellen zur Verfügung zu stellen. Dies wäre ein erneuter Erfolg der GEW, die mit Unterstützung vieler betroffener Kolleginnen und Kollegen auch im Jahr 2009 wieder Landtagsabgeordnete in persönlichen Gesprächen über die katastrophale Beförderungssituation informiert hat.

Nahezu 3000  Fachlehrer/innen und Techn. Lehrer/innen erfüllen seit Jahren die Voraussetzung für die Beförderung bzw. Höhergruppierung. Dieser Stau entsteht, weil der Landtag von Baden-Württemberg seit vielen Jahren fast keine neuen Beförderungsstellen zur Verfügung stellt. Auf Grund dieser fehlenden Haushaltsstellen werden Fach- und Technische Lehrer/innen nicht unmittelbar nach den gesetzlichen Mindestwartezeiten befördert. Sie müssen in der Regel 10 - 15 Jahre auf ihre Beförderung warten. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A 9 nach A 10 ein Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer Beförderung von A 10 nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 € monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro im Laufe Ihres Berufslebens hinnehmen müssen durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren!

Die Verteilung der ca. 159 Stellen auf die Personen in den einzelnen Schularten und die Verteilung auf die Regierungspräsidien zum Februar 2010 sieht in einer kurzen Übersicht wie folgt aus:

Beförderungen zum/r Fachoberlehrer/in A 10 bzw. TVL E9 (bis Stufe 5)

Schulart

Land

RP S

RP KA

RP FR

RP TU

GH

28

7

7

9

5

SoS

45

17

13

11

4

RS

11

4

4

2

1

Gym

1

0

1

0

0

BS

0

0

0

0

0

Summe

85

28

25

22

10

Beförderungsjahrgänge: < 1998 (bis Note 2,5) – 2003 (nur mit Note 1,0) je nach zugewiesenen Stellen.


Beförderungen zum/r Fachoberlehrer/in A 11 bzw. TVL E10

Schulart

Land

RP S

RP KA

RP FR

RP TU

GH

33

8

9

8

8

SoS

22

9

5

5

3

RS

10

2

5

2

1

Gym

2

1

0

0

1

BS

0

0

0

0

0

insgesamt

67

20

19

15

13

Beförderungsjahrgänge < 1997 (bis Note 2,0) – 2001 (nur mit Note 1,0) je nach zugewiesenen Stellen.


Beförderungen zum/r Techn. Oberlehrer/in A 11 bzw. TVL E10 an Sonderschulen

Schulart

Land

RP S

RP KA

RP FR

RP TU

SoS

7

3

1

3

0

Beförderungsjahrgänge 1999 – 2005 nur mit Note 1,0 je nach zugewiesenen Stellen.


Das KM bemüht sich, die Beförderungsjahrgänge in den verschiedenen Schularten möglichst gleichmäßig zu bedienen. Detaillierte zum aktuellen Beförderungsprogramms gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen Seiten.

Das Beförderungsverfahren basiert nach wie vor auf einer Verbindung von Dienstalter und Note der letzten dienstlichen Beurteilung. Eine Regelbeförderung muss normalerweise nicht beantragt werden. Es ist aber trotzdem ratsam, über seine Beförderungsdaten (Jahrgang und Note) informiert zu sein. Wer seinen Beförderungsjahrgang nicht kennt, sollte sich schriftlich an sein zuständiges Regierungspräsidium wenden und um Auskunft bitten, zu welchem Beförderungsjahrgang er/sie gehört und wie sich dieser errechnet.


Besonderheit für Lehrkräfte mit Familienpausen

Auf Grund des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen und Männer durch Familienphasen bei der Beförderung nicht mehr benachteiligt. Die GEW empfiehlt deshalb allen Kolleg/innen, die in den vergangenen Jahren Beurlaubungen aus familiären Gründen beantragt hatten, ihren Beförderungsjahrgang zu kontrollieren. Hierbei helfen die zuständigen Bezirkspersonalräte und die Mitglieder des Landesfachgruppenausschusses Fachlehrer/innen gerne weiter. 

 
So sähe der gesetzliche Normalfall für eine Fachlehrerin aus

·  nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes an einem Fachseminar erfolgt die Einstellung als Fachlehrerin z.A. (zur Anstellung) in A 9 / TVL E9 (nur bis Stufe 4);

·  nach erfolgreicher Probezeit (in der Regel 2,5 Jahre) erfolgt die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit (nach Erreichen des 27. Lebensjahres);

·  nach 3 Jahren Regelwartezeit nach Landeslaufbahnordnung erfolgt die 1. Beförderung nach A 10 / TVL E9 (bis Stufe 5)

·  nach weiteren 5 Jahren Regelwartezeit erfolgt die 2. Beförderung nach A 11/ TVL E10 (bei Technischen Lehrer/innen beträgt die Regelwartezeit für die Beförderung nach A 11 insgesamt 4 Jahre)  

Aber die Realität ist eine andere: Mit dem aktuellen Beförderungsprogramm können wieder nur 150 verbeamtete Kolleg/innen (je nach Teilzeitschlüssel) befördert werden. Deshalb werden sich die GEW Fachlehrer/innen und Techn. Lehrer/innen auch weiter massiv für ihre Belange einsetzten.

 
Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten

Für die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten wurden entsprechende Stellen geschaffen, so dass für diese Lehrkräfte genügend Stellen vorhanden sind, um sie analog der Beförderungsjahrgänge der Beamt/innen höhergruppieren zu können. Die Umsetzung dieses Programms kann sofort erfolgen, da die Stellen für die Tarifbeschäftigten geschaffen wurden.

Seit 2006 gilt der Tarifvertrag Länder, der keine Bewährungsaufstiege und Höhergruppierungen mehr vorsieht. Die tarifbeschäftigten Fachlehrer/innen und Technischen Lehrer/innen passen nicht mehr in die Beförderungsstruktur der beamteten Fachlehrer/innen. Derzeit verhandeln die Tarifparteien über die neuen Eingruppierungsmodalitäten. Solange diese Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten wie bisher!!!

Absolut demotivierend für diese Tarifbeschäftigten ist aber die Tatsache, dass sie auch nach einer Höhergruppierung von E 9 (früher BAT Vb) nach E 9 (früher BAT IVa) keinen Euro mehr in der Tasche haben werden, da die beiden früheren BAT-Vergütungsgruppen in die Entgeltgruppe E9 verschmolzen wurden. In den Tarifverhandlungen 2009 wird es auch darum gehen, diese Ungerechtigkeit wieder zu beseitigen.


Wenn nicht jetzt – wann dann? Jetzt 3 Millionen Euro in den Haushalt einstellen!

Das Land spart weiterhin auf dem Rücken der am niedrigsten besoldeten Lehrer/innen mit dem höchsten Deputat. Dies sind unhaltbare Bedingungen! Die GEW setzt sich intensiv bei den politischen Vertreter/innen für die Schaffung von neuen Beförderungsstellen ein und fordert deshalb nachdrücklich, dass sofort Haushaltsmittel für 33% Stellenhebungen bereitgestellt werden. Wir werden auch weiterhin viele Landtagsabgeordneten für diese Forderungen direkt in persönlichen Gesprächen sensibilisiert. Nur wenn sich Fach- und Technische Lehrer/innen aktiv an der Verbesserung ihrer eigenen Situation beteiligen, können die Ungleichbehandlungen abgebaut werden.

Detaillierte Infos zum aktuellen Beförderungsprogramm gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen GEW-Seiten.

GEW erreicht zusätzliches Beförderungsprogramm mit 150 Beförderungsmöglichkeiten für Juli 2009

Auf Grund des persönliches Einsatzes zahlreicher Fachlehrer/innen und Techn. Lehrer/innen hat der Landtag von Baden-Württemberg für den Haushalt 2009 insgesamt 150 zusätzliche Beförderungsstellen bewilligt. Dies hat es seit den 80ger Jahren nicht mehr gegeben.

Die Urkunden sollen im Juli 2009 an die beförderten Kolleg/innen ausgehändigt werden. Rückfragen zur Beförderung beantworten die Bezirkspersonalräte, die per Mail angefragt werden können.

Trotzdem warten noch immer fast 3000 FL und TL auf die ihnen zustehende Beförderung.  Alle erfüllen seit Jahren die Voraussetzung für die Beförderung bzw. Höhergruppierung, aber nichts passiert. Dieser Stau entsteht, weil der Landtag von Baden-Württemberg seit vielen Jahren keine neuen Beförderungsstellen zur Verfügung stellt. Auf Grund dieser fehlenden Haushaltsstellen werden Fach- und Technische Lehrer/innen nicht unmittelbar nach den gesetzlichen Mindestwartezeiten befördert. Sie müssen in der Regel 10 - 15 Jahre auf ihre Beförderung warten. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A 9 nach A 10 ein Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer Beförderung von A 10 nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 € monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro hinnehmen müssen durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren!  

Weitere Informationen für Fachoberlehrer/innen und Technische Oberlehrer/innen

Folgende Beförderungssperren gelten aktuell bei Fachlehrer-Beförderungen von A9 nach A10, A 10 nach A 11 und A 11 nach A11 + Amtszulage = 6 Monate.

Für die Technischen OberlehrerInnen, die für eine Funktionsstelle "Stufenleiter/in" von A11 nach A 12 anstehen, wurde die Beförderungssperre auf 9 Monate festgelegt. Sie haben außerdem eine persönlichen Wartezeit von 12 Monaten zu bringen.

Die GEW begrüßt zwar die Modifizierung der Beförderungssperre, hält aber weiter an der Forderung fest, die Beförderungssperre vollständig abzuschaffen. Kolleginnen und Kollegen haben Anrecht auf eine verdiente Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit, zumal FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen bei weitem nicht in den laufbahnrechtlich vorgesehenen Wartezeiten befördert werden. 

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