ACHTUNG - ACHTUNG -
ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG
Alle Beförderungsjahrgänge wurden auf Grund der Dienstrechtsreform neu
berechnet!
Das neue Beförderungsprogramm 2012 wird umgesetzt
- Das nächste Programm kommt zum
1.2.2013 -
Die schulischen Hauptpersonalräte haben Ende Dezember
2011 dem vom Kultusministerium vorgelegten Beförderungsprogramm
zugestimmt. Die Regierungspräsidien sind nun aufgefordert mit
den Bezirkspersonalräten umgehend die Verteilung der Stellen auf die
entsprechenden Personen vorzunehmen, denn nur wenn die Urkunden im Februar von den Staatlichen Schulämtern ausgehändigt werden, gibt es auch
bereits für diesen Monat die höhere Besoldung.
In
diesem Jahr gibt es keine Beförderungen von A 9 nach A 10, da das Ministerium
diese Stellen versehentlich schon im Februar 2011 vergeben hatte. Die Betroffenen
hatten somit den Vorteil, 1 Jahr vorher, die Ihnen zustehende Besoldung zu
erhalten.
Bisher müssen Fach- und Technische Lehrkräfte in der
Regel 10 - 12 Jahre auf ihre Beförderung warten. Diese Wartezeiten bedeuten
erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A 9 nach A 10 einen
Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer Beförderung von A 10
nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 € monatlich.
Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen im
Laufe ihrer Berufstätigkeit durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren
insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro hinnehmen müssen!
Höhergruppierung
der Tarifbeschäftigten
Für die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten
wurden entsprechende Stellen geschaffen, so dass diese Lehrkräfte analog der
Beförderungsjahrgänge der Beamt/innen im Februar 2012 höhergruppieren
werden können. Auch im Jahr 2012 verhandeln die Tarifparteien erneut über den ersten
Eingruppierungstarifvertrag für tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Solange diese
Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Höhergruppierung der
tarifbeschäftigten Fach- und Techn. Lehrer/innen weiter wie bisher!
Absolut demotivierend für diese Tarifbeschäftigten ist aber die Tatsache, dass
sie auch nach der ersten Höhergruppierung
von E 9 "klein" (früher BAT Vb) nach E 9 "groß" (früher BAT IVa) keinen Euro mehr in der
Tasche haben werden, da die beiden früheren BAT-Vergütungsgruppen in die
Entgeltgruppe E9 verschmolzen sind. Bei der zweiten Höhergruppierung von E 9
nach E 10 ist ein Mehrverdienst von 50 Euro garantiert. In den anstehenden Tarifverhandlungen wird es darum gehen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Bitte beachtet unbedingt die Aufrufe der GEW zu möglichen Protestmaßnahmen im Rahmen
der Tarifverhandlungen zu L-EGO.
Die Beförderungsmöglichkeiten in den einzelnen Schularten und die Verteilung
auf die Regierungspräsidien zum Februar 2012 sehen in einer kurzen Übersicht
wie folgt aus:
Beförderungsjahrgänge <1995-2000 bis Note 2,0
– 2001+2002 bis Note 1,5 und 2003+2004 Note 1,0
Insgesamt 7 Beförderungen gibt es landesweit für
Technische Oberlehrer/in an Sonderschulen nach A 11 bzw. TV-L EG
10. Hierbei wurden der Beförderungsjahrgang 2000 und 2001 bis Note 2,0 sowie die Jahrgänge
2002-2004 bis Note 1,5 und die Jahrgänge 2005 und 2006 mit Note 1,0
einbezogen. Die Öffnung der Beförderungsjahrgänge bis 2006 kommt
daher, dass in diesem Bereich ausreichend Stellen zur Verfügung stehen, so dass
auf Grund der geringen Anzahl an Technischen Oberlehrer/innen diese Jahrgänge
geöffnet werden konnten.
Das Beförderungsverfahren basiert nach wie vor auf einer Verbindung von
Dienstalter und Note der letzten dienstlichen Beurteilung. Eine Regelbeförderung
muss normalerweise nicht beantragt werden. Es ist aber trotzdem ratsam, über
seine Beförderungsdaten (Jahrgang und Note) informiert zu sein. Wer seinen Beförderungsjahrgang
nicht kennt, sollte sich schriftlich an sein zuständiges Regierungspräsidium
wenden und um Auskunft bitten, zu welchem Beförderungsjahrgang er/sie gehört,
wie sich dieser errechnet und welche Note der letzten dienstlichen Beurteilung
in das Programm eingeflossen ist. Berechnungsbeispiele zum Beförderungsjahrgang
gibt es auf meinen internen
GEW-Seiten.
Detaillierte Zahlen zum
aktuellen Beförderungsprogramm gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen
GEW-Seiten.

Weitere Informationen für Fachoberlehrer/innen und
Technische Oberlehrer/innen
Folgende Beförderungssperren gelten aktuell bei
Fachlehrer-Beförderungen von A9 nach A10, A 10 nach A 11 und A 11 nach
A11 + Amtszulage = 6 Monate.
Für die Technischen OberlehrerInnen, die für eine
Funktionsstelle "Stufenleiter/in" von A11 nach A 12 anstehen, wurde die Beförderungssperre auf 9 Monate
festgelegt.
Sie haben außerdem eine persönlichen Wartezeit von 12 Monaten zu bringen.
Die GEW begrüßt zwar die Modifizierung der Beförderungssperre,
hält aber weiter an der Forderung fest, die Beförderungssperre vollständig
abzuschaffen. Kolleginnen und Kollegen haben Anrecht auf eine verdiente
Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit, zumal FachlehrerInnen und Technische
LehrerInnen bei weitem nicht in den laufbahnrechtlich vorgesehenen Wartezeiten
befördert werden.

Detailliertere Infos gibt es
für GEW-Mitglieder auf meinen internen
GEW-Seiten.