Beförderung
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ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG
Alle Beförderungsjahrgänge wurden auf Grund der Dienstrechtsreform neu berechnet!

Das neue Beförderungsprogramm 2012 wird umgesetzt
 - Das nächste Programm kommt zum 1.2.2013 -

Die schulischen Hauptpersonalräte haben Ende Dezember 2011 dem vom Kultusministerium vorgelegten Beförderungsprogramm zugestimmt. Die Regierungspräsidien sind nun aufgefordert mit den Bezirkspersonalräten umgehend die Verteilung der Stellen auf die entsprechenden Personen vorzunehmen, denn nur wenn die Urkunden im Februar von den Staatlichen Schulämtern ausgehändigt werden, gibt es auch bereits für diesen Monat die höhere Besoldung.  

In diesem Jahr gibt es keine Beförderungen von A 9 nach A 10, da das Ministerium diese Stellen versehentlich schon im Februar 2011 vergeben hatte. Die Betroffenen hatten somit den Vorteil, 1 Jahr vorher, die Ihnen  zustehende Besoldung zu erhalten.

Bisher müssen Fach- und Technische Lehrkräfte in der Regel 10 - 12 Jahre auf ihre Beförderung warten. Diese Wartezeiten bedeuten erhebliche finanzielle Einbußen, da eine Beförderung von A 9 nach A 10 einen Mehrbetrag von monatlich 260 - 320 € bedeutet. Bei einer Beförderung von A 10 nach A 11 liegt der Gehaltsunterschied bei ca. 250 € monatlich. Musterberechnungen der GEW zeigen, dass Fach- und Technische Lehrer/innen im Laufe ihrer Berufstätigkeit durch die Verzögerungen im Beförderungsverfahren insgesamt Einkommensverluste in Höhe von ca. 75.000 Euro hinnehmen müssen!

Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten
Für die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten wurden entsprechende Stellen geschaffen, so dass diese Lehrkräfte analog der Beförderungsjahrgänge der Beamt/innen im Februar 2012 höhergruppieren werden können. Auch im Jahr 2012 verhandeln die Tarifparteien erneut über den ersten Eingruppierungstarifvertrag für tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Solange diese Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Höhergruppierung der tarifbeschäftigten Fach- und Techn. Lehrer/innen weiter wie bisher!

Absolut demotivierend für diese Tarifbeschäftigten ist aber die Tatsache, dass sie auch nach der ersten  Höhergruppierung von E 9 "klein" (früher BAT Vb) nach E 9 "groß" (früher BAT IVa) keinen Euro mehr in der Tasche haben werden, da die beiden früheren BAT-Vergütungsgruppen in die Entgeltgruppe E9 verschmolzen sind. Bei der zweiten Höhergruppierung von E 9 nach E 10 ist ein Mehrverdienst von 50 Euro garantiert. In den anstehenden Tarifverhandlungen wird es darum gehen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Bitte beachtet unbedingt die Aufrufe der GEW zu möglichen Protestmaßnahmen im Rahmen der Tarifverhandlungen zu L-EGO.

Die Beförderungsmöglichkeiten in den einzelnen Schularten und die Verteilung auf die Regierungspräsidien zum Februar 2012 sehen in einer kurzen Übersicht wie folgt aus:

Schulart FL A10 nach A 11 bzw. E 10
GH 32
SoS 49
RS 20
Gym 2
BS 0
Summe 101

Beförderungsjahrgänge <1995-2000 bis Note 2,0 – 2001+2002 bis Note 1,5 und 2003+2004 Note 1,0

Insgesamt 7 Beförderungen gibt es landesweit für Technische Oberlehrer/in an Sonderschulen nach A 11 bzw. TV-L  EG 10. Hierbei wurden der Beförderungsjahrgang 2000 und 2001 bis Note 2,0 sowie die Jahrgänge 2002-2004 bis Note 1,5 und die Jahrgänge 2005 und 2006 mit Note 1,0 einbezogen. Die Öffnung der Beförderungsjahrgänge bis 2006 kommt daher, dass in diesem Bereich ausreichend Stellen zur Verfügung stehen, so dass auf Grund der geringen Anzahl an Technischen Oberlehrer/innen diese Jahrgänge geöffnet werden konnten.


Das Beförderungsverfahren basiert nach wie vor auf einer Verbindung von Dienstalter und Note der letzten dienstlichen Beurteilung. Eine Regelbeförderung muss normalerweise nicht beantragt werden. Es ist aber trotzdem ratsam, über seine Beförderungsdaten (Jahrgang und Note) informiert zu sein. Wer seinen Beförderungsjahrgang nicht kennt, sollte sich schriftlich an sein zuständiges Regierungspräsidium wenden und um Auskunft bitten, zu welchem Beförderungsjahrgang er/sie gehört, wie sich dieser errechnet und welche Note der letzten dienstlichen Beurteilung in das Programm eingeflossen ist. Berechnungsbeispiele zum Beförderungsjahrgang gibt es auf meinen
internen GEW-Seiten.

Detaillierte Zahlen zum aktuellen Beförderungsprogramm gibt es für GEW-Mitglieder auf den internen GEW-Seiten.

Weitere Informationen für Fachoberlehrer/innen und Technische Oberlehrer/innen

Folgende Beförderungssperren gelten aktuell bei Fachlehrer-Beförderungen von A9 nach A10, A 10 nach A 11 und A 11 nach A11 + Amtszulage = 6 Monate.

Für die Technischen OberlehrerInnen, die für eine Funktionsstelle "Stufenleiter/in" von A11 nach A 12 anstehen, wurde die Beförderungssperre auf 9 Monate festgelegt. Sie haben außerdem eine persönlichen Wartezeit von 12 Monaten zu bringen.

Die GEW begrüßt zwar die Modifizierung der Beförderungssperre, hält aber weiter an der Forderung fest, die Beförderungssperre vollständig abzuschaffen. Kolleginnen und Kollegen haben Anrecht auf eine verdiente Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit, zumal FachlehrerInnen und Technische LehrerInnen bei weitem nicht in den laufbahnrechtlich vorgesehenen Wartezeiten befördert werden. 

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Detailliertere Infos gibt es für GEW-Mitglieder auf meinen internen GEW-Seiten.



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