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GEW-
Personalrätinnen und Personalräte setzen
sich auf allen Ebenen für Sie und Ihre Interessen ein! Auf Ebene des Kultusministeriums gibt es insgesamt 4 Hauptpersonalräte:
Der Hauptpersonalrat GHWRS vertritt mit ca. 78.000 Beschäftigten den größten Teil der Lehrer/innen und Erzieher/innen an den Schulen und Schulkindergärten in Baden-Württemberg und versucht, auf die Erlasse und Verordnungen im Sinne der Beschäftigten Einfluss zu nehmen. Die Aufgabengebiete der Hauptpersonalräte unterscheiden sich in den verschiedenen Schularten grundlegend, was vor allem mit der unterschiedlichen Beschäftigtenstruktur in den Schulen und Schulkindergärten zusammenhängt. Grundsätzlich ist es jedoch Aufgabe aller Hauptpersonalräte (HPR), sich mit neuen Erlassen und Verordnungen zu beschäftigen. Die Vertretung der Arbeitsnehmer/innen (Angestellten) hat dabei besonders die Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten im Blick. Schwerpunkte unserer Arbeit sind:
Während der HPR versucht, im Sinne der Beschäftigten auf die Verordnungen Einfluss zu nehmen, liegt das Aufgabenfeld der Bezirkspersonalräte (BPR) bei den Regierungspräsidien eher bei der Überwachung der korrekten Anwendung. Besonders die Personalauswahl, die Eingruppierung und die Einstufung stehen dabei immer wieder im Vordergrund. Aber auch bei anderen Personalentscheidungen und disziplinarischen Maßnahmen vertritt der BPR die Interessen der Arbeitnehmer/innen. Insbesondere bei Beförderungen bzw. Höhergruppierungen oder bei Fragen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ist der BPR Ansprechpartner. Außerdem ist der BPR immer dann gefragt, wenn der ÖPR einer Maßnahme nicht zustimmt oder wenn eine Kollegin / ein Kollege ihn um Hilfe oder Unterstützung bittet. Angelegenheiten, die auf der Ebene des Regierungspräsidiums/Bezirkspersonalrats (BPR) nicht einvernehmlich geklärt werden können, werden im Stufenverfahren an die nächst höhere Ebene zur endgültigen Entscheidung (Kultusministerium/ Hauptpersonalrat) weitergeleitet. Der Örtliche Personalrat (ÖPR) ist in erster Linie Beistand bei dienstlichen Auseinandersetzungen vor Ort. Dabei hat der ÖPR darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht benachteiligt werden. Bewirbt sich eine Lehrerin/ein Lehrer auf eine Vertretungsstelle, so prüft z.B. der schulische ÖPR beim Staatlichen Schulamt anhand der Bewerber/innen-Liste, inwieweit die Einstellung nach den vorgegebenen Kriterien korrekt ist. Bei Beschwerden oder Informationsbedürfnis erfolgt eine Erörterung mit der Dienststelle. Darüber hinaus ist der ÖPR in vielen Personalangelegenheiten die Prüfstelle für den BPR. In den letzten Jahren ist es den Personalräten gelungen für angestellte Lehrkräfte, folgende Verbesserungen durchzusetzen:
Detailliertere Infos gibt es für GEW-Mitglieder auf meinen internen GEW-Seiten |
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