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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Baden-Württemberg
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Aktuelle Informationen der GEW für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Angestellte), außer LEGO!

Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte im Land wird neu verhandelt

Im Namen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (u.a. GEW, GdP) hat ver.di die Arbeitgeber aufgefordert einen neuen Altersteilzeit-Tarifvertrag zu verhandeln. 

Altersteilzeit ist eine besonders attraktive Form der Teilzeitarbeit im Alter. Sie bietet die Möglichkeit zum gleitenden Übergang in die Rente. Für viele Beschäftigte ist Altersteilzeit wegen des angehobenen Renteneintrittsalters interessant, weil ein früheres Ausscheiden aus dem Dienst finanziell abgefedert wird.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es für die Landesbeschäftigten keine Möglichkeit mehr, Altersteilzeit neu in Anspruch zu nehmen. Der Tarifvertrag endete zum 31.12.2009. Damit sind auch die positiven Regelungen für die Aufstockungsleistungen entfallen. Diese tariflichen Regelungen hatten vielen Beschäftigten Altersteilzeit finanziell erst möglich gemacht. Ebenso gilt die günstigere Bewertung für die Rente nicht mehr. Nun gilt es, neue Vereinbarungen auszuhandeln. Die Arbeitgeber hatten dies auf der Bundesebene stets verweigert.

Mit dem Tarifabschluss 2011 des TV-L (Tarifvertrag Länder) wurde eine sog. Öffnungsklausel vereinbart, die es ermöglicht, in den einzelnen Bundesländern Tarifverträge zur Altersteilzeit abzuschließen.

Altersgrenze für die Verbeamtung geändert

Mit dem Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) wurde auch die Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis geändert. 

Die Altersgrenze wurde auf die Vollendung des 42. Lebensjahres angehoben.  

Pro Kind und pro Pflegefall (auf Nachweis) wird die Altersgrenze um 2 Jahre hinausgeschoben. Die Höchstgrenze von 45. Jahren ist dabei gefallen

Wer seither wegen der Altersgrenze nicht verbeamtet wurde und allgemein zwar über 40, aber noch nicht 42 Jahre alt ist und wer die Altersgrenze wegen Kindern oder Pflege noch hinausschieben kann, sollte umgehend einen Antrag auf Verbeamtung stellen.

Aber Achtung: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgt zunächst auf Probe und die Probezeit kann bis zu 5 Jahren dauern und man/frau kann aus der Probezeit sowohl wegen der Leistung, als auch wegen der persönlichen und insbesondere der gesundheitlichen Eignung wieder entlassen werden. GEW-Mitglieder sollten sich deshalb vor der Antragstellung durch die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle beraten lassen.   

Ärztliche Untersuchung von L.i.A. nach § 3 Absatz 5 TV-L

Bestehen während eines aktiven Arbeitsverhältnisses Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des/r Beschäftigten, müssen die Gesundheitsämter nicht in jedem Fall aktiv werden. Nach Auffassung des Sozialministeriums muss die Dienststelle gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen, dass die Untersuchung weder durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung noch durch einen Betriebsarzt der Dienststelle vorgenommen werden kann. 

Das Kultusministerium teilt mit Schreiben vom März 2011 mit: In den Fällen, in denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, d.h. der Arbeitgeber trotz Anwesenheit und Erbringung der Arbeitsleistung von einer Erkrankung der Lehrkraft ausgeht, kann künftig eine Untersuchung durch den jeweils zuständigen Betriebsärztlichen Dienst erfolgen. Dies ist für die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen der BAD und für das Regierungspräsidium Freiburg die IAS. Die Beauftragung soll durch das zuständige RP im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ansprechpartner für den Arbeitsschutz vornehmen.  

Tarifliche Anrechnung des Vorbereitungsdienstes / Referendariats auf die Dauer der Stufenlaufzeit

Nachdem im Tarifvertrag Länder (TV-L) die Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt worden waren, mussten Lehrkräfte ohne einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten bei Neueinstellung in Stufe 1 beginnen. Dies bedeutete massive Einkommenseinbußen gegenüber der BAT-Vergütung. Die GEW erreichte in den Tarif-Verhandlungen im Frühjahr 2009 die Anerkennung des Vorbereitungsdienstes bzw. Referendariats auf die Stufenlaufzeit. Damit kommen Neueingestellte bereits nach 6 Monaten, anstatt erst nach einem Jahr in die höhere Stufe2.

GEW-Personlrätinnen und Personalräte erreichten bezahlten  Urlaub für befristet Beschäftigte

Dank einer Initiative der GEW-Mitglieder im Hauptpersonalrat erhalten befristet Beschäftigte den ihnen zustehenden bezahlten tariflichen Urlaub vergütet, wenn der befristete Vertrag zu wenige Ferienabschnitte enthält. Das KM hat außerdem die Regierungspräsidien angewiesen, die Vertragsdauer so zu gestalten, dass genügend Ferienabschnitte mit Bezahlung enthalten sind.

Korrekte Bezahlung von teilzeitbeschäftigten Angestellten dank GEW-Rechtsschutz

In einer Vielzahl von Rechts-Verfahren erkämpfte die GEW die europarechtskonforme Bezahlung der Teilzeitbeschäftigten. Inzwischen ist es normal und unstrittig, dass teilzeitbeschäftigte Angestellte

-          im Falle von Mehrarbeit ab der ersten Stunde nicht die schlechteren MAU-Stundensätze, sondern die anteilige TV-L-Bezahlung erhalten

-          bei ganztägigen Klassenfahrten und außerunterrichtlichen Veranstaltungen die entsprechende Bezahlung wie Vollbeschäftigte erhalten

Altersermäßigung: Zeit statt Geld!

Beamt/innen und Angestellte erhalten ab Beginn des Schuljahres (1. August) in dem sie das 58. Lebensjahr vollenden bei Vollbeschäftigung (auch bei Reduzierung um max. 2 Stunden) eine Stunde Altersermäßigung, ab Vollendung des 60. Lebensjahres zwei Stunden. 
Teilzeitbeschäftigte Angestellte erhalten ab dem 58. Lebensjahr die entsprechende Ermäßigung anteilig. Bislang wurden ganze Stunden als Zeit gewährt, Bruchteile von Stunden in Form von Geld ausbezahlt. Auf Druck der GEW-Personalräte erhalten teilzeitbeschäftigte Angestellte ab Schuljahr 2009/10 ihre Altersermäßigung auch im Umfang von halben Wochenstunden. Sofern es Anteile gibt, die weniger als eine halbe Deputatsstunde betragen, werden diese in Geld ausgeglichen.

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Detailliertere Infos zu diesen Themen gibt es für GEW-Mitglieder auf meinen internen GEW-Seiten.


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